Psychotherapeutische praxis 
NaTascha HuthöfEr-steitzer

Kosten & Abrechnung

Die Beihilfe und die meisten privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Behandlung in voller Höhe (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)). Die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen, die von der privaten Krankenversicherung erstattet werden, hängt vom Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Tarif ab, zu dem Sie versichert sind. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

für beamtengruppen

Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.

VEREINBARUNG MIT DEM BUNDESMINISTERIUM

Soldaten der Bundeswehr

Seit einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) vom 16.09.2013 können Soldaten in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Hierzu ist die Überweisung des Truppenarztes notwendig. Zur ersten probatorischen Sitzung muss der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorgelegt werden. Ist nach der Probephase eine Psychotherapie indiziert und gewünscht, wird dies gegenüber dem Truppenarzt veranlasst. Dieser erteilt auf dieser Grundlage einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und Kostenübernahmegenehmigung (zunächst 25 Std.). Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.